Dächer mit Photovoltaik -Anlagen sollten Standard werden

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Der Presse konnte man letztens entnehmen, dass die Stadt Kleve derzeit überprüft, ob Gewerbebetriebe beim Neubau von Hallen vorgeschrieben werden kann Photovoltaikanlagen (PV) auf den Dächern zu installieren. Was gibt es da zu überprüfen? Bei rechtskräftigen Bebauungsplänen sollte dies kaum möglich sein. Bei neu aufzustellenden Bebauungsplänen reicht jedoch ein Blick ins Baugesetz (BauGB). Dort steht unter § 9 (1) 23, b) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: Gebiete, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen.
Wie sieht es eigentlich in Bedburg-Hau aus? Im Gewerbegebiet Hasselt sind schon einige Dächer mit PV-Anlagen ausgestattet, s. Abb.. Es ist jedoch noch ein hohes Potenzial vorhanden. Gerade in diesen Tagen wird auf einer Dachfläche eine weitere Anlage entstehen. Im Gemeindezentrum gibt es nur auf dem Rathaus und auf einen Teil des Berufskollegs eine Anlage. Die großen Dachflächen von Aldi und Edeka sind leider PV frei. Auch die Gemeinde selbst könnte noch weitere Dachflächen nutzen wie z.B. Hallenbad, Grundschule, Sporthalle oder anderen Hallen wie die Dietmar-Müller-Sporthalle in Hau. Auf jeden Fall sollte die Gemeinde bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen den § 9 berücksichtigen, also PV-Anlagen vorschreiben. § 9 gilt natürlich nicht nur für Gewerbegebiete, sondern auch für die Wohnbebauung. Man muss es nur wollen!

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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