Ausschuss für Planen, Bauen und Verkehr
Bedburg-Hau: WAS IST IM RAT LOS? ...DAS!

Abb. 1: Kloster Till | Foto: GvM
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Der Ausschuss für Planen, Bauen und Verkehr tagt am Dienstag, 23.11.2021, 17:00 Uhr im Rathaus.
Auf der Tagesordnung stehen u. a. folgende Punkte:
Feststellungsbeschluss der 62. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Kloster Till
Der Betreiber des in Till ansässigen Hotels in der Straße „Kloster“ 5 beabsichtigt, einen weiteren Teil des Hotels in eine Betreuungs- und Pflegeeinrichtung für ältere Menschen umzubauen. Siehe dazu Abb. 1 und 2.
- Herstellung einer Park- und Rideanlage am Bahnhof
Hierfür liegt ein Zuwendungsbescheid i. H. von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtsumme vor. Für die Förderung ist ein entsprechender Ausbaubeschluss durch den Rat zu beschließen. Für die o. g. Maßnahme existiert neben dem Zuwendungsbescheid auch die notwendige Baugenehmigung, sowie ein bereits abgeschlossener Kaufvertrag mit der Fa. Amprion. Dazu Abb. 3.
- Neuerrichtung eines Kindergartens in der Ortschaft Hau.
Die Stiftung Anna-Stift, Goch, betreibt zur Zeit in der ehemaligen Hauptschule im Gemeindezentrum einen zweigruppigen Interims-Kindergarten. Ziel ist Neuerrichtung eines Kindergartens in der Ortschaft Hau. Absicht ist es konkret, auf dem Spielplatzgelände in der Straße „Grüner Graben“ Einen neuen Baukörper zu errichten. Verwaltungsseitig wird dieses Vorhaben an der Stelle befürwortet.
Die Spielplatzfläche könnte wegen der vorhandenen Dichte in diesem Bereich aufgegeben werden. Es bestünde jedoch auch die Möglichkeit, auf einer vorhandenen Grünfläche im Reindershof eine Spielplatzfläche einzurichten. Dazu Abb. 4.
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB in der Ortschaft Louisendorf im Bereich Hauptstraße/Mühlenweg.
Ziel der Aufstellung der Außenbereichssatzung ist eine geordnete, behutsame städtebauliche Nachverdichtung und die Füllung von Lückenschlüssen zur Realisierung von Wohnraum und kleineren, Gewerbebetrieben dienenden Vorhaben im Außenbereich, die den Denkmalschutz berück sichtigen und gleichzeitig eine wahrnehmbare Arrondierung des bebauten Bereiches zum Ziel haben. Zur Sicherung des Freiraums und der Grünflächen bzw. des Außenbereichs wird der Geltungsbereich begrenzt auf die bereits bebauten, überwiegend nicht landwirtschaftlich geprägten Flächen. Dazu Abb. 5.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Borschelgraben" in Qualburg für den Bereich nördlich des Kirchwegs
Die Gemeinde Bedburg-Hau möchte aufgrund des Wohnbedarfes im Ortsteil Qualburg ein attraktives kleines Wohngebiet mit Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften entwickeln. Es soll ein städtebaulich hochwertiger Ortsrand mit einer arrondierenden, aufgelockerten Bebauung von rund
10 Wohneinheiten entstehen. Dazu Abb. 6 und 7.
- Ferienwohnungen Alte Post Moyland
Dazu hier klicken

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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