Hauptausschuss berät und beschließt anstelle des Gemeinderates
Bedburg-Hau: WAS IST IM RAT LOS? ...DAS!
Der Hauptausschuss der Gemeinde Bedung-Hau berät und beschließt anstelle des Gemeinderates! Nach § 60 (1) Dringliche Entscheidungen - Gemeindeordnung NRW "Der Hauptausschuß entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlußfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Dasselbe gilt, wenn und solange nach § 11 IfSBG-NRW eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt ist ..."
Der Hauptausschuss tagt am Donnerstag 7. Mai 17 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht u. a.:
- Schulwesen; Aussetzen der Beitragserhebung von Kindern zur Betreuung in den offenen Ganztagsschulen sowie den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten (Schule von acht bis eins) im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai.
- Wald in Bauland: Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bedburg-Hau im Bereich des nördlichen Klinikteiles und Aufstellung des Bebauungsplanes Hau Nr. 26 Rheinische Kliniken
Ausführlich dazu: hier klicken
- Bebauungsplan Till-Moyland Nr. 10 -An der Sommerlandstraße-; Beschluss über Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten Offenlage bzw. der ersten Offenlage und der frühzeitigen Beteiligung; Beschluss als Satzung.
- Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW
hier: Antrag zur Änderung der Gefahrensituation und Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Johann-van-Aken-Ring im Bereich "Haus Fahnenkamp"
Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss beschließt nach Delegation durch den Rat nach § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW ..., den Antrag zuständigkeitshalber an die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve weiterzuleiten.
- Der Werbering Bedburg-Hau beantragt mit Schreiben vom 28.01.2020 die Erlaubnis, die Verkaufs-
stellen an den nachfolgend genannten Sonntagen wie folgt zu öffnen:
Ortsteil Hau, Sonntag, 27.09.2020 aus Anlass des Pferderenntages am Heisterfeldshof.
Ortsteil Hasselt Sonntag, 04.10.2020 aus Anlass des Oktoberfestes im Gewerbegebiet.
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung kommt im Ergebnis zu der Bewertung, dass für die Ladenöffnungen am Pferde-renntag des Heisterfeldhofs und dem Oktoberfest im Gewerbegebiet ein öffentliches Interesse i.S.v. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW vorliegt, dass sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgen.
Der Hauptausschuss beschließt nach Delegation durch den Rat nach § 60 Absatz 1 Satz 2 GO
NRW ..., die beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus einem besonderen Anlass.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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