Bedburg-Hau: Steuern und Gebühren werden für 2022 angepasst

Am 25. November wird im Haupt- und Finanzausschuss über Steuern- und Gebührenerhöhungen beraten und am 2. Dezember im Rat ein Beschluss gefasst.
Die Steuersätze (Hebesätze)
Die Grundsteuer A (für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) soll von 223 v. H. um 24 Punkte (10,96 %) auf 247 v. H. und die Grundsteuer B (für die Grundstücke) von 443 v.H. um 36 Punkte (8,13 %) auf 479 v.H. ansteigen. Die Gewerbesteuer soll von 418 v.H. um 4 Punkte (0,96 %) auf 414 v. H. verringert werden.
Begründung: "Nach der Systematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes NRW (GFG) werden die auf der Grundlage der fiktiven Hebesätze errechneten Erträge bei der Ermittlung der vom Land NRW an die Gemeinde Bedburg-Hau zu zahlenden „Schlüsselzuweisungen“ berücksichtigt. Sollten die Hebesätze nicht an die fiktiven Hebesätze des GFG angeglichen werden, so hätte das zur Folge, dass die nicht von den Abgabepflichtigen gezahlten Beträge (Grundsteuer A+B saldiert rd. 142.000 €) trotzdem bei der Ermittlung der „Schlüsselzuweisungen“ berücksichtigt würden und so diese Beträge der Gemeinde doppelt nicht zur Verfügung stünden."
Abfallentsorgungsgebühren
Restmüll - in Klammern alte Gebühren
a) 60 L Müllgefäß 75,60 € ( 52,80 €)
b) 80 L Müllgefäß 100,80 € ( 70,40 €)
c) 120 L Müllgefäß 151,20 € ( 105,60 €)
d) 240 L Müllgefäß 302,40 € ( 211,20 €)
e) 770 L Müllgefäß (wöchentliche Leerung) 1.940,40 € (1.355,20 €)
f) 770 L Müllgefäß (2-wöchentliche Leerung) 970,20 € ( 677,60 €)
g) 1.100 L Müllgefäß (wöchentliche Leerung) 2.772,00 € (1.936,00 €)
h) 1.100 L Müllgefäß (2-wöchentliche Leerung) 1.386,00 € ( 968,00 €)
i) 1.100 L Müllgefäß (2 x wöchentliche Leerung) 5.544,00 € (3.872,00 €)
k) 1.100 L Müllgefäß (4-wöchentliche Leerung) 693,00 € ( 484,00 €)
Bio-Tonne - in Klammern alte Gebühren
a) 240 L Müllgefäß 158,40 € ( 122,40 €)
b) 120 L Müllgefäß 79,20 € ( 61,20 €)
Begründung: "Ausschlagend für diese Gebührensteigerungen sind im wesentlichen gestiegene Abfuhr- und Beseitigungskosten (71.500 €) und eine erhebliche Unterdeckung aus dem Jahresergebnis 2020 von insgesamt 440.447,61 €. Um eine gewisse Gebührenkontinuität zu erhalten wurde das Jahresergebnis 2020 nur zu einem Drittel in die Kalkulation für das Jahr 2022 eingerechnet. Die verbleibenden Anteile werden jeweils in den Kalkulationen für die Jahre 2023 und 2024 Berücksichtigung finden. Neben den vorgenannten Gründen wirkt sich auch eine Absenkung des Gesamtbehältervolumens von rd. 52.000 Litern negativ auf die Gebührenhöhe aus."
Entwässerung (Abwasser und Niederschlagswasser)
2,06 € je cbm Abwasser/Jahr (bisher 2,79 € je cbm Abwasser/Jahr)
0,83 € je qm versiegelte Fläche/Jahr (bisher 0,92 € je qm versiegelte Fläche/Jahr)
Begründung: "Um eine bessere Gebührenkontinuität zu erreichen wurde in die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 nur der hälftige Anteil des Jahresergebnisses 2020 eingerechnet. Die 2. Hälfte wird in die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 eingerechnet werden. Ebenso wurde, wie auch bereits in der Kalkulation für das Jahr 2021, eine Verzinsung des Eigenkapitals von 4,00 % eingerechnet."
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben)
a) Vollbiologische Kleinkläranlagen 0,19 € / cbm (bisher 0,07 € / cbm)
b) Teilbiologische Kleinkläranlagen 0,85 € / cbm (bisher 1,35 € / cbm)
c) abflusslose Gruben 5,10 € / cbm (bisher 1,10 € / cbm).
Begründung:"Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 macht eine Anpassung der einzelnen Gebührensätze notwendig. Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die Plankosten für das Haushaltsjahr 2022 sowie die 2. Hälfte des Jahresergebnisses 2019 und das Ergebnis des Jahres 2020."
Straßenreinigung ( Winterdienst)
Kategorie I 0,30 € / m (bisher 0,44 € / m)
Kategorie II 0,21 € / m (bisher 0,31 € / m)
Kategorie III 0,09 € / m (bisher 0,13 € / m)
Straßenreinigung im Gewerbegebiet - an Frontmetern von 5.857 m ergibt sich eine
Gebühr von 0,73 € je Frontmeter (bisher 0,61 €/m).
Begründung: "Grundlage für die Gebührenermittlung 2022 sind die für das Haushaltsjahr 2022 voraussichtlich entstehenden Kosten."

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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