Bedburg-Hau: Ost-West-Verbindung

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Immer wieder danach gefragt:
Wann kommt die Anbindung Kreisverkehr – Klinik, die sog. Ost-West-Verbindung (Gemeindezentrum-Hau)?
Bereits im November 2017 wurde dem Gemeinderat ein Vertragsentwurf zur Übertragung von Straßenflächen (Landschaftsverband Rheinland an die Gemeinde) vorgelegt und auf den Weg gebracht. Zuvor hatte der LVR in zwei Schreiben erklärt, die Straße Buchenallee in das Eigentum der Gemeinde Bedburg-Hau zu übertragen und damit die Straße für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden soll.
Laut Vertrag sollen rd. 10.000 qm vorhandene Straßen-Trasse zzgl. rd. 3.700 qm Versorgungs-Trasse/gepl. Radweg an die Gemeinde Bedburg-Hau übereignet werden. Kosten ???
Im Gegenzug erteilt die Gemeinde mit Ratsbeschluss vom 25. Jan. 2018 eine Ausnahme von der Veränderungssperre für einen Forensikneubau an der Buchenallee/Südlicher Rundweg.

Laut Integrierten Handlungskonzept (IHK) soll Anpassung/Ausbau der Buchenallee inkl. Fuß- und Radweg, sowie Erneuerung der Beleuchtung im Durchführungszeitraum 2019/2020 erfolgen. Für den Ausbau sind im IHK 800.000 Euro vorgesehen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Ost-West-Verbindung erst 2020 vollzogen werden kann, denn sowohl im den Schreiben vom LVR (September u. November 2017) wie auch im Vertragsentwurf wird deutlich, dass unter gewissen Auflagen eine frühere Freigabe möglich ist.

Aus dem Vertragsentwurf und LVR-Schreiben:
- Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts auf 7,5 t (Anlieger frei).
- Zone 30 km/h
- Bis zur Realisierung der Einfahrsituation Haus 25 (Forensik) als Sofortmaßnahme Blumenkübel zur Verengung der Fahrbahn.
- Ein provisorischer Fußweg (diagonal) zwischen Nördlicher Rundweg und Buchenallee
- Blumenkübel an der Kreuzung Buchenallee/Brückenweg auf beiden Straßen zur Verengung der Fahrbahn.
- An der Einmündung zu Haus 21 unverzüglich der Gehweg als „Halte-Information für KfZ“ markieren.
- An der Zufahrt „zur Mulde“ unverzüglich ein Geschwindigkeitsmessgerät zu platzieren und durch geeignete Maßnahmen eine Fahrbahnverengung herbeizuführen.
- An der Kreuzung Buchenallee/Nördlicher Rundweg ist unverzüglich ein einfacher Kreisverkehr zu errichten.
Sämtliche vorerwähnten Maßnahmen sind von der Gemeinde Bedburg-Hau auf deren Kosten durchzuführen. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt einer abweichenden straßenrechtlichen Anordnung. Sollte eine solche der Umsetzung entgegenstehen, ist in Abstimmung mit der Straßenbehörde eine Lösung anzustreben, die den obigen Zielen möglichst nahe kommt.

Drängt sich da der Gedanke auf:
Sollte man nicht abwarten bis für das Integrierte Handlungskonzept aus Düsseldorf „Grünes Licht“ kommt und dann erst die Ost-West-Verbindung in Angriff zu nehmen?

Für die Ost-West-Verbindung, für den Ausbau und aus Verkehrssicherungsgründen, werden sehr viele Bäume gefällt werden müssen. Wer genau hinschaut, kann die bereits jetzt schon markierten Bäume ausmachen. (Abb. 3 u. 4)
Bereits in den nächsten Tagen werden auf dem Teilabschnitt „Zum Gutshof“ sehr viele Bäume gefällt werden.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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