Bedburg-Hau: Landratswahl am 27.11.2022 im Kreis Kleve
Briefwahl
In das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an den Wahlen teilzunehmen.
Eine komfortable Möglichkeit der Briefwahl ist das einscannen des QR-Codes mit dem Smartphone auf der ab dem 22.10.2022 versendeten Wahlbenachrichtigung (Rückseite). Hierbei muss man dann lediglich noch sein Geburtsdatum eingeben und die Datenschutzerklärung bestätigen. Die Wahlunterlagen werden dann nebst portofreiem Rücksendeumschlag postalisch zugestellt.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Online-Beantragung über den folgenden Link Wahlscheinantrag für die Landratswahl 2022. In diesem Formular kann auch eine von der Wohnanschrift abweichende Adresse angegeben werden.
Die Unterlagen können auch mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag angefordert werden.
Darüber hinaus ist die Anforderung der Wahlunterlagen per E-Mail (wahlen@bedburg-hau.de) oder per Fax (02821/660-52) möglich. Im Fall der Beantragung per eMail müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angeben; um die Angabe der Wählerverzeichnis-Nr. wird gebeten.
Aufgrund der Corona-Pandemie empfehlen wir dringend die o.a. Briefwahlbeantragung. Zwar können die Unterlagen auch im Rathaus abgeholt werden, es gibt jedoch Corona-bedingte Einschränkungen für die persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus. Um die gleichzeitig anwesenden Briefwählerinnen und Briefwähler zu regulieren, ist für eine persönliche Vorsprache eine vorherige telefonische Terminzuweisung (02821-66034) notwendig. Die Gemeindeverwaltung möchte hierdurch verhindern, dass es bei der zu erwartenden großen Anzahl von Briefwählern zu langen Warteschlangen kommt.
Wahlscheinanträge werden nur bis zum 25.11.2022, 18.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltage 15.00 Uhr ausgestellt.
Hinweis: Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Das Wahlbüro im Rathaus ist am Freitag, 25.11.2022 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Alle weiteren Informationen zur Wahl hier klicken
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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