Wald zu Bauland
Bedburg-Hau: Ein Jahr nach Bebauungsplan-Beschluss Klinik-Nord
Am 7. Mai 2020 erhielt die Verwaltung vom Hauptausschuss den Auftrag einen Bebauungsplan für die Klinik-Nord aufzustellen. Zwei Wochen vor der Ratssitzung am 25. Juni wurden die Pläne öffentlich bekannt. Die Bürgerinitiative „Kein Waldsterben per Ratsbeschluss“ leitete ein Bürgerbegehren ein. Die kurze Frist bis zum Ratsbeschluss ließ jedoch das Bürgerbegehren scheitern, da laut Gesetz ein Bürgerbegehren gegen einen Bebauungsplan nicht zulässig ist. Diese kurzen Fristen zwischen Auftrag und Beschluss werden häufig von Kommunen angewendet um von vornherein den Bürgerwillen, ein zu befürchtendes Bürgerbegehren zu verhindern.
Zur Offenlage der Pläne konnten dann Anregungen und Bedenken bis zum 10. August 2020 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Gleichzeitig reichten die zu beteiligenden Behörden, wie z. B. Untere Landschaftsbehörde Kreis Kleve und Landesbetrieb Wald und Holz NRW, ihre Anregungen und Bedenken ein. Insbesondere diese beiden Behörden haben sehr starke Bedenken gegen die Planung, der Kreis Kleve legte sogar vorsorglich Widerspruch ein. Die Argumente gegen die Planung sind größtenteils deckungsgleich mit denen der Bürgerinitiative. Dazu hier klicken
Nach nunmehr einem Jahr hat sich nichts mehr getan. Üblich ist, dass nach Eingang der Anregungen und Bedenken der Rat, eventuell mit Änderungen des Plans, erneut entscheidet. Es erfolgt dann nochmals eine Offenlage bis es zum endgültigen Beschluss kommt und der Bebauungsplan nach der Bekanntmachung rechtskräftig wird.
Sicherlich wird nach den Bedenken der o a. Behörden hinter verschlossenen Türen verhandelt, um doch noch einiges von der Entwurfsplanung umsetzen zu können. Man kann davon ausgehen, dass nicht alles wie im Plan vorgesehen auch so kommen wird. Dabei wird auch der Klimawandel eine Rolle spielen. Der Bedburger Wald erfüllt eine Schutzfunktion gegen Austrocknung und Starkregen und speichert Unmengen von CO2. Um es nochmals deutlich zu machen: Der Landesbetrieb Wald & Holz NRW mahnt an, dass die 15 Hektar Wald im Sinne des Gesetzes in massiver Weise betroffen sind; es handele sich überwiegend um altes zum Teil 120 jähriges, standortgerechtes Gehölz, insbesondere auch auf Hinsicht des Biotopverbundes; Der Wald erfülle damit die Lärm- und Klimaschutzfunktion, sowie Immissionsschutz und Erosionsschutz; die Inanspruchnahme ist aus Klimaschutzgründen zu vermeiden.
Die Umwandlung des gesunden Waldes in Bauland ist nicht zielführend um eine Klimaneutralität in Bedburg-Hau zu erreichen, wirft Bedburg-Hau um Jahrzehnte zurück. Können sich die Verwaltung und der Gemeinderat das noch leisten?
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.