Bedburg-Hau: Bürgerbegehren – aktuell
Die Interessengemeinschaft (IG) für die Erhaltung der parkähnlichen Grünfläche im Gemeindezentrum teilte mir heute mit, dass die Gemeindeverwaltung, vertreten von Herrn Fischer, mitgeteilt habe, dass die Unterschriftenliste nachgearbeitet werden müsse.
Die Fragestellung wurde kritisiert. Dabei ist es alleinige Sache der IG wie die Fragestellung lautet. Sie muss nur mit einem eindeutigen JA oder Nein beantwortet werden können.
Auch mit der Kostenschätzung ist Herr Fischer nicht einverstanden. Die IG hatte vorgeschlagen, dass bei der Kostenschätzung folgendes steht: „Im Haushaltsplan 2014 sind 150.000 Euro für die Erweiterung der Parkplätze eingestellt. In der Ratssitzung am 20. März 2014 wurde die Erweiterung mit einer Bausumme von voraussichtlich 220.000 Euro beschlossen. Bei Wegfall der Erweiterung würden 220.00 Euro nicht ausgegeben.“
Die Verwaltung muss letztendlich die Kostenschätzung liefern! Stattdessen wird lediglich mitgeteilt, dass man so nicht damit einverstanden ist.
Die IG hatte am vergangenen Freitag das Bürgerbegehren bei der Gemeindeverwaltung beantragt und wollte bereits am 7. April mit der Unterschriftensammlung beginnen. Mit der Verwaltung wurde vereinbart, dass bis heute 9. April die Angelegenheit bearbeitet ist. Hier muss man einfach feststellen, die Verwaltung ist nicht in der Lage innerhalb von drei Tagen eine Kostenschätzung zu liefern. Und heute Nachmittag ist die Verwaltung geschlossen! Ein weiterer Tag, es können auch Tage werden, wird sich nun die Unterschriftensammlung verzögern.
Das kommt mir alles sehr bekannt vor. Bei dem Bürgerbegehren Hallenbad wurde die Unterschriftensammlung auch verzögert, weil die Gemeindeverwaltung trotz Rechtsberatung die gesetzlichen Bestimmungen nicht kannte. Jetzt sollte sie die jedoch kennen.
Hierum geht´s:
Die IG kann die Unterschriftenliste durch die Verwaltung prüfen lassen, ob die Unterschriftenliste den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
(Das ergibt sich §26 Abs. 2 der Gemeindeordnung:
"Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft
ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens
behilflich".)
Auf allen Unterschriftenliste muss eine Kostenschätzung
stehen. Diese bezieht sich auf die Folgekosten eines
Bürgerbegehrens für die Gemeinde im Falle eines
Erfolges des Begehrens durch Übernahme durch den
Rat oder durch einen Abstimmungssieg im Bürgerentscheid.
Die Kostenschätzung wird nach der schriftlichen Mitteilung
über die Einleitung eines Bürgerbegehrens an die
Gemeindeverwaltung von dieser vorgenommen und von
den Initiatoren des Bürgerbegehrens zwecks Information
der Unterzeichner auf die Unterschriftenliste gesetzt.
Die IG teilte mir weiter mit, dass es sehr viele Anfragen gibt – wo kann ich unterschreiben.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
14 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.