Bebauungsplan Klinik Nord: Kreis Kleve meldet erhebliche Bedenken an

Im Rahmen der Bauleitplanung Klinik Nordteil gaben die zu beteiligenden Behörden bereits bis zum 10. August ihre Stellungnahmen zur Planung ab. Sowohl der Kreis Kleve als Untere Landschaftsbehörde und der Landesbetrieb Wald & Forst NRW melden erhebliche Bedenken an, der Kreis Kleve legt sogar Widerspruch ein.
Die Bürgerinitiative (BI) für das Bürgerbegehren, für den Bürgerentscheid „Kein Waldsterben per Ratsbeschluss“ konnte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz NRW die noch nicht veröffentlichten Unterlagen der Behördenbeteiligung durchsehen. Die BI fühlt sich nun bestärkt und bestätigt, da in diesen Unterlagen auch alle von ihr veröffentlichten Bedenken von den Behörden geteilt werden. Folgt man den Bedenken der Behörden dürfte es im Plangebiet Klinik Nord keine Eingriffe geben und auch ein Neubaugebiet im Wald ist ausgeschlossen.

Die Untere Naturschutzbehörde Kreis Kleve legt gegen die Planung ausdrücklich und vorsorglich Widerspruch ein und nicht nur weil es im Plangebiet planungsrelevante Tierarten wie z. B. Waldohreule, Waldkauz, Zwergfledermaus und mehr gibt. Weitere erhebliche Bedenken sind: Bedenken hinsichtlich der der Beibehaltung der Waldfunktion; großflächigen Rodungen für Baugrundstücke, auch wegen ausreichender Abstandsflächen; im Kernbereich die Baufenster zu großzügig angelegt sind; das die Darstellung in der Baubegründung „die Bauweise soll sich an die aufgelockerte Bauweise orientieren“ sich mit der Darstellung im Plan widerspricht – insbesondere am Nördlicher Rundweg; das die Grünfläche an der Bahnstraße für die Naherholung bedeutsam ist, als Lärmschutz dient; die Waldfläche zwischen den Garagen und der Hauptverwaltung, die zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern herhalten soll, bereits jetzt eine höhere Wertigkeit besitzt als durch Neuanpflanzungen erreicht werden kann.
Der Landesbetrieb Wald & Holz NRW mahnt an, dass die 15 Hektar Wald im Sinne des Gesetzes in massiver Weise betroffen sind; es handele sich überwiegend um altes zum Teil 120 jähriges, standortgerechtes Gehölz, insbesondere auch auf Hinsicht des Biotopverbundes; Der Wald erfülle damit die Lärm- und Klimaschutzfunktion, sowie Immissionsschutz und Erosionsschutz; die Inanspruchnahme ist aus Klimaschutzgründen zu vermeiden; der Erhalt der Waldflächen ist nicht ( nicht unterstrichen) sichergestellt, die Darstellung im Plan nicht ausreicht; die Begründung zum Bebauungsplan – „großflächige Waldumwandlung zu vermeiden“ im Plan vergeblich zu suchen sind und deswegen sind die 15 ha Wald im Bebauungsplan als Wald darzustellen sind.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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