Attac ist nicht gemeinnützig

Das Finanzamt Frankfurt hatte Attac 2014 die Gemeinnützigkeit mit der Begründung Attac sei zu politisch entzogen. Dagegen klagte Attac beim Finanzgericht in Kassel und bekam zunächst recht. Heute am 26. Feb. 2020 revidierte das Finanzgericht Kassel seine ursprüngliche Entscheidung und wies die Klage von Attac zurück. Attac kündigt nun eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.
Dazu erklärt Sven Giegold, Mitgründer von Attac Deutschland und Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:
“Das Urteil unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf der Bundesregierung. Wir brauchen eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Die Bundesregierung muss rechtliche Sicherheit für die Zivilgesellschaft schaffen. Bund und Länder müssen die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts nun priorisieren. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen werden von der Bundesregierung in rechtlicher Unsicherheit gelassen. Eine Demokratie braucht eine Zivilgesellschaft mit rechtlicher Sicherheit und finanzieller Planbarkeit. Wichtige Ziele wie die Förderung von Menschenrechten oder soziale Gerechtigkeit müssen als gemeinnützige Zwecke gelten. Die gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung sollten ausgeweitet werden. Die politische Bildungsarbeit ist derzeit viel zu eng definiert. Auch ein Sportverein muss gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus Farbe bekennen dürfen, ohne seine Gemeinnützigkeit zu gefährden. Viele gemeinnützige Vereine machen Demokratiearbeit, die wir heute dringender denn je brauchen. Zu finanzstarken Lobbys braucht es eine handlungsfähige Zivilgesellschaft als Gegengewicht.”

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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