Asyl: Gut und schnell gearbeitet
Damit meint der geschäftsführende Bundesinnenminister Thomas de Maizière das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Wenn das BAMF gut gearbeitet hätte, wie kommt es dann dazu, dass fast die Hälfte aller negativen Asylbescheide vor Gericht zugunsten der Asylbewerber ausging? Bei afghanischen Asylbewerbern lag die Erfolgsquote vor Gericht sogar bei 61 Prozent. Vor einem Jahr sagte de Maizière in den „ARD-Tagesthemen“ zur Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan: „Es gibt dort sichere Orte, daher könne „behutsam, verantwortungsvoll aber dann auch entschlossen“ zurückgeführt werden.
2017 gab es 186.000 Asylanträge, 2016 waren es 280.000 und 890.000 in 2015.
Armin Schuster, CDU-Innenexperte hält den Rückgang der Asylanträge für ein Signal, dass Zuwanderung steuerbar sei.
Ja was hat die Bundesregierung denn gesteuert? Bei der Unterstützung der libychen Küstenwache, die Retter und Flüchtlinge bedroht, ja sogar beschießt? Oder war es der Pakt mit Erdogan? Vielleicht die Grenzschließungen durch einige osteuropäische Staaten?
Wie steht es um die Bekämpfung der Fluchtursachen?
Nur die Stärkung der afrikanischen Wirtschaft schafft Perspektiven, die afrikanische Jugendliche motiviert, in ihren Heimatländern zu bleiben. Man arbeite daran, jungen Menschen die Möglichkeit einer Ausbildung zu geben, sagte Merkel. "Und genauso heißt Bekämpfung von Fluchtursachen, wie wir das nennen, natürlich konkrete Hilfe für junge Leute in den afrikanischen Ländern." Quelle“ Die Bundeskanzlerin“ EU-Afrika-Gipfel hier klicken
Und doch fallen deutsche Bomben im Jemen. Fischt die EU die afrikanischen Küsten leer, benutzt Afrika als Müllkippe, zerstört mit Dumpingprodukten die Land- und Industriewirtschaft in Afrika.
Pressemitteilung von PRO ASYL zur Asylstatistik 2017 vom 16. Jan 2018
Hohe Zahl von Asylentscheidungen ging weiter zu Lasten der Qualität
Bei aller Euphorie des Bundesinnenministers de Maizière und der Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Cordt über eine große Zahl von Asylentscheidungen 2017 muss die Kehrseite deutlich benannt werden: Die Qualität der Arbeit des Bundesamtes hat sich kaum verbessert. Dies zeigt die hohe Zahl von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, die das Bundesamt korrigieren.
Frau Cordt hat in der heutigen Pressekonferenz versucht, diesen Eindruck zu verwischen und bezog sich zunächst auf Schutzquoten, die sonstige Verfahrenserledigungen beinhalten. Es macht aber keinen Sinn, Verfahren, in denen es nicht zu einer inhaltlichen Entscheidung über die Schutzbedürftigkeit gekommen ist, in die Statistik einfließen zu lassen. Ausschlaggebend sind die inhaltlichen Entscheidungen, die eine bereinigte Erfolgsquote von 44,2 Prozent ergeben. Für das Herkunftsland Afghanistan lag die Erfolgsquote sogar bei 61%. Das ist ein bemerkenswertes Ergebnis vor dem Hintergrund der Tatsache, dass de Maizières Propaganda afghanischen Flüchtlingen seit Jahren abspricht, ernsthafte Asylgründe zu haben. Syrer bekommen in 69% der Klagen, die meist von subsidiärem auf den vollen Schutz abzielen, von den Verwaltungsgerichten Recht. (Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN). Bis Ende September waren 365.062 Gerichtsverfahren im Asylbereich anhängig. Gegen 90 Prozent (Stand Oktober 2017) aller ablehnenden Bescheide des BAMF wurde geklagt.
Die im September 2017 angekündigte Qualitätsoffensive des BAMF hat bislang kaum Ergebnisse gezeigt. Zwar sind tausende von BAMF-Mitarbeitern, die zuvor bedenkenlos ins kalte Wasser des BAMF-Betriebs geworfen worden waren, fortgebildet worden, aber das von Frau Cordt verkündete und von PRO ASYL seit vielen Jahren geforderte Vier-Augen-Prinzip der Qualitätsprüfung im BAMF selbst verhindert nach wie vor nicht, dass ablehnende Entscheidungen ergehen, in denen die Mängel der Bescheide auf der Hand liegen. Die Beschleunigung der Asylverfahren geht zu Lasten der Sorgfalt und die Arbeit wird nach wie vor auf Verwaltungsgerichte verlagert. Würde sich das Bundesamt mit seinem Bekenntnis zur Qualität darauf konzentrieren, eigene Ablehnungsentscheidungen nochmals zu überprüfen, wäre dies eine Entlastung der Verwaltungsgerichte. Doch das hat das BAMF erklärtermaßen nicht vor.
Die in den Sondierungsgesprächen von Union und SPD verabredete Einrichtung der sogenannten »ANkER-Zentren« (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren) würde die Chancen von Asylsuchenden auf faire Asylverfahren voraussichtlich drastisch verschlechtern.
»Die Unterbringung in den sogenannten ANkER-Einrichtungen soll so abschreckend wie möglich gestaltet sein und die Menschen von Beratung und Zugang zu Rechtsbeiständen und einem effektiven Rechtsschutz abschneiden«, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Eine Korrektur durch Verwaltungsgerichte wird in einer viel geringeren Zahl von Fällen stattfinden, weil Schutzsuchenden die Möglichkeit, vor Gericht gegen die BAMF-Entscheidung zu klagen, erschwert würde. Sie werden sowohl im Asylverfahren als auch bei drohender Abschiebung ohne Hilfestellung dastehen.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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