Änderung, Ergänzung Denkmalbereichssatzung Louisendorf

Elisabethkirche Louisenplatz, Foto: GvM
Denkmalbereichssatzung Louisendorf Bedburg-Hau. Die Denkmalbereichssatzung aus dem Jahr 2002 enthält einen kleinen Fehler und wurde vermutlich laut der Oberen Denkmalbehörde nicht durch den Rat beschlossen. In der Ratssitzung am Donnerstag 26. Mai soll dies nun berichtigt werden.
In der schriftlichen Dokumentation von 2002 fehlt der Ergänzungssatz: „Schutzziel ist die Erhaltung der Dachflächen ohne – insbesondere straßenseitig – störende Dachaufbauten oder Dacheinschnitte.“ Die Obere Denkmalbehörde mahnt auch an, dass nicht ausdrücklich in der Satzung zum Ausdruck kommt, dass Maßnahmen innerhalb des Denkmalbereichs erlaubnispflichtig sind. Die Obere Denkmalbehörde gibt dann auch zu bedenken, dass möglicherweise die veröffentlichte Satzung nicht durch den Rat beschlossen worden ist. Aus Rechtssicherheitsgründen wird nun die Beschlussfassung wiederholt.

Muss man da ein Schelm sein um Böses zu vermuten? Gab es bis jetzt einen Freifahrtschein für gelaufene Dachaufbauten? Oder will sich nun die Gemeinde vor Regressansprüchen wappnen, da sie hätte kontrollieren müssen, dass die Dächer frei bleiben?
Also, wenn die veröffentlichte Satzung von 2002 nicht die war über die abgestimmt wurde, ist eigentlich alles nicht rechtsverbindlich. Die Denkmalbereichssatzung kann dann komplett nicht gültig gewesen sein.

Vielleicht erinnern sich noch einige Bedburg-Hauer an das Vorhaben vor rund einem Jahr, an die Ausweisung von Baugrundstücken durch eine Ergänzungssatzung an der Pfalzdorfer Straße in Louisendorf. Hier sollten auf Betreiben des Ortsvorstehers und der Gemeinde Baugrundstücke ausgewiesen werden gegen den ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers. In diesem Zusammenhang wurde von mir vorgetragen, dass dies nicht mit der Denkmalbereichssatzung zu vereinbaren ist. Die Gemeindeverwaltung und der Ortsvorsteher sahen dies grundsätzlich anders. Zum Glück wurde dieses Vorhaben verhindert und wäre m.E. auch anfechtbar gewesen. Damals habe ich auch angemahnt, dass die Denkmalbereichssatzung nicht öffentlich einsehbar ist, z.B. auf der Web-Seite der Gemeinde – vielleicht sollte man dieses jetzt nachholen.
Siehe dazu: hier klicken

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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