2. Akt - Urheberrechtsverletzung

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Siehe dazu auch: www.lokalkompass.de

An den Bürgermeister
Gemeinde Bedburg-Hau
Peter Driessen
47551 Bedburg-Hau
Ratshausplatz 1

Bedburg-Hau 13. April 2011
-Offener Brief-

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Peter,
die Unterlassungserklärung, die ich mit anwaltlichem Schreiben vom 08.04.11 am 09.04.11 erhalten habe, wurde von mir unterschrieben, am 11. April gegen Eingangsbestätigung, in der GemVerw. abgegeben. Dem Anwalt der Gemeinde habe ich am 10. April die Unterlassungserklärung (Subject: AktNr Ke/Bedburg-Hau/11040801 Unterlassungserklärung Sent: Sun, 10 Apr 2011 13:43:41 +0200 was read on Sun, 10 Apr 2011 15:01:11 +0200) per Mail zukommen lassen.
Die Unterlassungserklärung ist rechtlich ja auch ein Schuldeingeständnis und wird mir wohl auch noch eine Stange Geld kosten. Mir blieb ja nichts anderes übrig als die Erklärung zu unterschreiben, da ich nichts Gegenteiliges beweisen kann, leider. Dennoch möchte ich mich gegen die Vorgehensweise seitens der Gemeinde wehren, rechtfertigen und erklären, dies auch ggf. öffentlich.
Im Schreiben des Anwalts steht u.a. folgendes – Zitat: „Sie haben in der Vergangenheit wiederholt Fotomaterial verwandt, das dem Urheberrecht der Gemeinde Bedburg-Hau unterliegt. ... Die Nutzung gemeindlichen Fotomaterials ist Ihnen in der Vergangenheit mehrfach durch den Mitarbeiter unserer Mandantin, Herrn XXX, untersagt worden.“
Dazu folgendes:
- Am 16. Mai 2010 sendete mir XXX per Mail einige Bilder von der ersten Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2009 zu, ohne Hinweis, dass dies gemeindeeigene Bilder sind und auch ohne Hinweis, dass ich diese Bilder nicht zu anderen Zwecken verwenden darf. Ich bin davon ausgegangen, dass die Bilder Privatfotos sind.
- Am 25. Nov. 2010 veröffentlichte ich ein Foto im Lokalkompass „Grüne-Info-Ratssitzung“. Keine Reaktion. Das besagte Foto habe ich danach mehrfach für die Grünen verwendet. Keine Reaktion.
- In der Folge, nach meinem Austritt bei den Grünen, habe ich das besagte Foto für mein „Lupenlogo“ im Lokalkompass, für Pressemitteilungen verwendet. Keine Reaktion.
- Am 16. Mai 2011 verwendete ich das „Lupenlogo“ für meinen Bürgerantrag an den Bürgermeister. Keine Reaktion.
- Der Bürgerantrag wurde von der Gem.Verw. vervielfältigt und allen Ratsmitgliedern zugänglich gemacht. Keine Reaktion.
- Am 28. Mai 2011 lag mein Bürgerantrag dem Hauptausschuss zur Beratung vor. Keine Reaktion.
- Am 31. Mai 2001 war Ratssitzung. Unmittelbar vor der Ratssitzung (ich war in einer Besprechung) wurde meine Frau XXX von XXX angesprochen. Sie wurde von XXX gefragt: wie ich denn an das/oder die Fotos ran gekommen wäre. Meine Frau: Die hast Du uns doch zugeschickt. XXX: nicht alles was ich zuschicke ist für die Öffentlichkeit gedacht.
- Von diesem Gespräch hat meine Frau mich erst in Kenntnis gesetzt nach meinem Krankenhausaufenthalt vom 1. bis 9. April. Also präzise an dem Tag als ich das Anwaltsschreiben bekam.
Nun frage ich mich,
1. warum wurde ich nicht beim Eingang meines Schreibens „Bürgerantrag“ auf das Foto angesprochen? Ich hätte den Antrag sofort zurückgezogen und auch die Fotos im Lokalkompass gelöscht.
2. Warum wurde ich nicht spätestens in der Hauptausschusssitzung auf das Foto angesprochen?
3. Was steckt hinter dieser „Schmierenkomödie“? Von wem geht die Initiative aus, mir zu schaden?

Weitere Fragen:
1. Auf welche Fotos bezieht sich die Urheberrechtsverletzung noch?
2. Bezieht sich die Verletzung auch auf folgenden Vorgang? Anfang Nov. 2010 erhielt ich auf Nachfrage vier Fotos vom Moyländer Weihnachtsmarkt von XXX, hatte bis dato noch keine eigenen, für einen Pressebericht „Grüne Pro Moyländer Weihnachtsmarkt“ im Lokalkompass. Die Bilder veröffentlichte ich am 9. Nov. 2010. Am nächsten Tag informierte mich XXX, dass unter den Bildern der Fotograf Florian Monheimer anzugeben sei. Dies habe ich sofort gemacht.
3. Darf ich in Zukunft aus öffentlichen Vorlagen zu den Sitzungen Bilder, Grafiken und schriftliche Inhalte unter Angabe der Quelle noch veröffentlichen?

Ich wünsche eine schriftliche Erklärung zu meinen Einlassungen und Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Günter

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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