Tierschießstand = Hege und Pflege und die Lust am Töten
Damit das Wild gut über den Winter kommt darf es zur Winterzeit gefüttert werden. Das arme Wild, ist doch klar, würde ansonsten viel weniger für die Jagd zur Verfügung stehen. Und bereits im Mai, Jagdzeiten s. unten, darf man der Lust am Töten wieder nachkommen.
Heute entdeckte ich wieder einmal einen Tierschießstand im nahegelegenen Wald. Ein Hochsitz der gerademal 50 Meter von der Futterstelle entfernt steht. Dabei ist es verboten, Schalenwild im Umkreis von 200 Metern um eine Futterstelle herum zu erlegen. Was soll´s; schön anfüttern, man nennt es auch so „Gewöhnungsfütterung“ und abknallen, macht doch riesenspaß. An der Futterstelle, wie man auf dem Bild sieht, dann auch noch Frischgemüse für die ganz verwöhnten Tierchen. Auch das ist verboten! Verbotene Futtermittel sind u. a. Küchenabfälle und Südfrüchte. Dann war da noch Zitat aus der Jägerzeitschrift „Wild und Hund“: „Winterzeit (1.12. – 30.4.): Füttern des Schalenwildes erlaubt, außer Schwarzwild. Rehwild nur mit kräuterreichem Grasheu (Gewöhnungsfütterung).Übrige Zeit (1.5. – 30.11.): Niederwild außer Rehwild darf unter Verwendung von Fütterungseinrichtungen gefüttert werden, die eine Aufnahme des Futters durch das Schalenwild ausschließen.“
Jagdzeiten laut Landesverordnung Nordrhein-Westfalen:
Rehwild-Böcke ab Mai bis Mitte Januar
Rehwild-weiblich im Mai und von September bis Mitte Januar
Rehwild-Kitze-Ricken von September bis Mitte Januar
Rotwild-Kälber von August bis Mitte Januar
Rotwild-Schmalspießer im Mai und von August bis Mitte Januar
Rotwild-Hirsche-Alttiere von August bis Mitte Januar
Dam-Wild-Spießer im Mai und von August bis Mitte Januar
Dam-Wild-Hirsche-Alttiere-Kälber von August bis Mitte Januar
Schmaltier (weib.)/Schmalspießer (männl.) ist Wild im 2. Lebensjahr
Zu "Lust am Töten" habe ich schon mehrfach berichtet. Hier zwei Links:
https://www.lokalkompass.de/bedburg-hau/c-ueberregionales/von-tauben-fasanen-und-enten-ich-nenne-das-lust-am-toeten_a115515
https://www.lokalkompass.de/bedburg-hau/c-ueberregionales/vorgaenge-im-revier-moyland-ich-nenne-das-lust-am-toeten_a117036
Auch ein ähnlicher Fall, wie hier geschildert, s. hier:
https://www.lokalkompass.de/bedburg-hau/c-natur-garten/da-freut-sich-das-wild-auf-einen-leckerbissen-und-dann_a475719
Nachtrag 15. März: Klar habe ich Anzeige erstattet und heute erhielt ich auch die Bestätigung, das wie beschrieben und auf den Bildern zu sehen, dies nicht erlaubt ist. Auch das auslegen von Heu ist nicht erlaubt, da zur Zeit keine Notzeit besteht.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.