Landschaftsverband fegt den Klinikwald
Im Klinikwald in Bedburg-Hau darf es keinen Waldbodenbewuchs geben. Aus einer sicheren Quelle erfuhr ich, dass man das machen müsste, weil man sonst die Bäume nicht auf Sicherheit sichten, die Sicherheit der Wege nicht gewährleisten könne!? Mit schwerem Gerät fährt man deshalb durch den Wald, macht alles nieder was zwischen den Bäumen steht. Die immens wichtige Flora für Insekten und Kleintiere wird zerstört. Nur ein Beispiel: Die Brombeere blüht zur Zeit. Eine wichtige Nahrungsgrundlage für zahlreiche Wildbienen, Käfer und andere Insekten und nicht nur jetzt, auch die Früchte fehlen später. Zudem auch Heimstatt für Vögel und Kleintiere.
Auszug aus der LVR-Umwelterklärung - Die Umweltpolitik der LVR-Klinik Bedburg-Hau:
Zitat: „Die LVR-Klinik Bedburg-Hau fühlt sich wie ihr Träger, der Landschaftsverband Rheinland, in besonderem Maße zur Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen verpflichtet. (…) Wir wollen das Umweltbewusstsein fördern …“.
In der Verfügung des Landschaftsverbandes fand ich folgendes:
Schnitt von Gehölzen – Umfangreiche Gehölzschnittmaßnahmen sind möglichst über mehrere Jahre verteilt auszuführen. Nach §64 LG NW ist es in der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es verboten Hecken, Wallhecke, Gebüsche Rohrichte und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu roden. ..
Totholz, Laub, Kleinbiotope – Liegendes und stehendes Totholz ist unter Beachtung der Verkehrssicherungspflicht zu belassen. Sofern Verkehrssicherungspflichten nicht beeinträchtigt werden, können abgestorbene Bäume abseits der Wege in etwa drei Meter Höhe gekappt und die Baumstubben belassen werden. Laub und Reisig sind in den Gehölzflächen zu belassen
Entlang von Gehölzstreifen, Waldmänteln, Böschungen und Zäunen ist die Entwicklung von ein bis zwei Meter breiten Staudensäumen anzustreben, indem die Mahd dort nicht jährlich erfolgt. Spontan aufwachsende Wildkrautfluren sind nach Möglichkeit zu dulden.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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