Vorbereitung zum Bau der Windstrom-Verbindung (A-Nord Nordseeraum Richtung Rheinland) laufen an

Foto: Amprion GmbH

Dazu teilt die Amprion GmbH folgendes mit: 
An die Nachbarschaft der
Gleichstromverbindung A-Nord
- Information zum Baustart -
Baubeginn der Gleichstromverbindungen A-Nord von der Kreisgrenze Borken / Wesel bis zur Kreisgrenze Kleve / Wesel
Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,
die Gleichstromverbindung A-Nord soll Windstrom aus dem Nordseeraum in Emden aufnehmen und in Richtung Rheinland transportieren. Die Erdkabeltrasse ist als Vorhaben Nummer 1 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) verankert. Die etwa 300 Kilometer lange Stromleitung wird dabei weitestgehend über landwirtschaftliche Flächen verlaufen. Wir von der Amprion GmbH haben den gesetzlichen Auftrag, diese Gleichstromverbindung zu bauen und in Betrieb zu nehmen.

Am 19. Dezember hat die Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben Nr. 1 BBPlG, A-Nord, für den Planfeststellungsabschnitt NRW2 bestätigt. Im Abschnitt von der Kreisgrenze Borken / Wesel bis zur Kreisgrenze Kleve / Wesel wollen wir im Januar 2025 beginnen.

Für den Bau der Erdkabel in den einzelnen Abschnitten sind verschiedene Gewerke nötig, die nacheinander erfolgen und aufeinander aufbauen:

VERMESSUNGSARBEITEN
Um Baubedarfsflächen, Zufahrten und Baustraßen zu errichten, finden vorab Vermessungsarbeiten statt. Die in Anspruch genommenen Flächen werden dafür im Vorfeld kenntlich gemacht. Zusätzlich werden etwaige kreuzende Versorgungsleitungen vermessen und an der Geländeoberkante abgesteckt.

GEHÖLZRÜCKSCHNITT UND WEGEBAU
Zunächst werden punktuell Gehölze im Bereich der geplanten Erdkabeltrasse zurückgeschnitten, um die Zuwegungen bauen zu können. Hierfür werden wir zunächst das vorhandene landwirtschaftliche Wegenetz ertüchtigen oder temporäre Baustraßen (Fahrbohlen, Stahlplatten, o.ä.) ausgelegen. Die Zuwegungen sind notwendig, damit die einzelnen Baustelleneinrichtungsflächen errichtet und erreicht werden können. Die Zufahrten erfolgen dabei so weit wie möglich zunächst über öffentliche Straßen oder Wege. Straßen- und Wegeschäden, die durch Baufahrzeuge entstehen können, werden während und nach der Durchführung der Baumaßnahmen beseitigt.

OFFENE BAUWEISE IM REGELGRABEN
Die Kabelgräben werden in der Regel in geböschter Bauweise hergestellt. Folgende Schritte sind dafür notwendig:
• Abtrag des Oberbodens im Bereich der Kabelgräben und Lagerung auf Mieten am Randbereich entsprechend den Festlegungen aus dem Bodenschutzkonzept
• Einrichten und betreiben von Wasserhaltungsmaßnahmen, sofern erforderlich
• Einbau der Kabelschutzrohre in einer Tiefe von ca. 1,95 m (Sohle Kabelgraben zu Geländeoberkante)
• Verfüllung der Rohrleitungszone mit Flüssigboden und Verlegung eines Trassenwarnbandes
• Rückverfüllung des Grabens gemäß Bodenschutzkonzept

GESCHLOSSENE BAUWEISE IM HORIZONTALSPÜLBOHRVERFAHREN (HDD)
Für die geschlossene Bauweise im Horizontalspülbohrverfahren werden zunächst die Baustelleneinrichtungsflächen inkl. der Zuwegungen, wie oben beschrieben, hergestellt. Vor Beginn der Bohrungen werden eine Startgrube und eine Zielbaugrube ausgehoben, in der die anfallende Bohrsuspension aufgefangen wird, wiederaufbereitet oder nach rechtlichen Standards entsorgt wird. Nachdem wir die Baustelle eingerichtet haben, beginnen wir mit der Bohrung in Richtung der Zielbaugrube. Zeitgleich werden wir auf den Flächen an der Zielbaugrube die Kabelschutzrohre auslegen und verbinden. Diese werden wir nach Abschluss der Bohrung unter Aufweitung des Bohrkanals einziehen. Je Bohrplatz führen wir bis zu zehn einzelne Bohrungen durch. Nachdem wir die Bohrungen abgeschlossen haben, bauen wir die Baustelleneinrichtungsflächen wieder zurück.

RÜCKBAU TEMPORÄRER BAUSTRASSEN UND BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHEN
Nachdem wir alle Tiefbauarbeiten abgeschlossen haben, bauen wir die temporär errichteten Baustraßen und Arbeitsflächen wieder zurück. Sollte zwischen den Tiefbauarbeiten und dem Kabeleinzug ein längerer Zeitraum liegen, werden wir die temporär errichteten Baustraßen und Arbeitsflächen an den entsprechenden Stellen ggf. zunächst zurückbauen und später wieder neu errichten. Die Eigentümer*innen bzw. Bewirtschafter*innen werden wir für etwaige Flur- und Aufwuchsschäden selbstverständlich entschädigen.

Um die Eingriffe in die Umwelt gering zu halten, werden die Arbeiten fortwährend von einer ökologischen sowie einer bodenkundlichen Baubegleitung überwacht. Wir von Amprion setzen alles daran, auch Sie als Anwohner*in durch die Bauarbeiten so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Von Baumaßnahmen betroffene Eigentümer*innen und Bewirtschafter*innen werden vor Baustart durch die ausführenden Unternehmen in der Regel mit zwei Wochen Vorlauf informiert.
Wenn Sie allgemeine Fragen zu A-Nord oder den Bauarbeiten haben,
kommen Sie gerne auf Projektsprecherin Tanja Groß zu.
Mit freundlichen Grüßen
Amprion GmbH

Weitere Infos zu A-Nord (siehe hier)

Tanja Groß
0152 2620 1458
tanja.gross@amprion.net
Robert-Schuman-Straße 7
44263 Dortmund
Germany
T +49 231 5849-0
F +49 231 5849-14188
info@amprion.net
www.amprion.net

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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