Mehr Parkplätze für Verbrenner
Und täglich grüßt ein rotes Auto
Nun ist die Park- und Rideanlage am Bahnhof seit geraumer Zeit fertig und wann man da auch kommt, grüßt auf der 50 Platzanlage, jeden Tag ein rotes Auto und nur ein Auto! Wo sind die anderen, die anderen Pendler? Die Pendler, die Ratsmitglied van Beek (SPD) in der Ratssitzung Dezember 2021 sah und „Man könne froh darüber sein, dass die Gemeinde schnell reagiert habe und mit dieser, zudem mit 90% des Investitionsbedarfes geförderten Maßnahme sicherstellen wolle, dass Berufspendler, welche auf den Zug als Verkehrsmittel umsteigen, entsprechende Parkangebote im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofs zur Verfügung gestellt werden könnten“.
90 % von wieviel und für wen? Im Haushaltsplan 2023 ist eine Investitionssumme von 392.000 Euro angegeben. Herr van Beek hat sich sicherlich nicht vorstellen können, dass es anscheinend nur einen Pendler gibt, der die Anlage nutzt. Na, wenigstens die Farbe stimmt.
Wo sind die Pendler? Da wo sie vorher waren und wohl auch bleiben, auf dem LVR-Parkplatz, direkt vor dem Bahnhof. Dort stehen über 50 Parkplätze zur Verfügung, nur 6 sind für den LVR reserviert. Knapp die Hälfte der Plätze ist täglich belegt. Der Platz bietet nicht nur den Vorteil, dass es näher zu den Bahnsteigen ist, sondern er ist auch schön schattig. Auf dem neuen Parkplatz gibt es keinen Schatten, es wird ihn auch niemals geben, da kein Platz für Bäume vorhanden ist. Vielleicht hätte man auch mal mit dem LVR sprechen sollen, wie man den vorhandenen Parkplatz noch besser nutzen kann.
So ganz fertig ist der neue Platz auch noch nicht, es fehlen die 4 geplanten E-Ladesäulen. Da keimt Hoffnung auf, wenn sie mal fertig sind, dass einige Pendler ein E-Auto besitzen und die Auf-Einladung gerne annehmen. Sind es jedoch mehr als 4 E-Autopendler, wird’s eng. Ratsmitglied Seitz (Grüne) „Der Bestand an elektrogetriebenen Fahrzeugen sei derzeit noch nicht so ausgeprägt, als dass man überproportional Elektro-Ladesäulen bereitstellen müsse. Selbstverständlich unterstütze seine Partei die alternativen Antriebe, doch sei auch zu bedenken, dass man ggf. nicht mehr alle Fahrzeuge unterbringen könne, wenn man in unverhältnismäßiger Anzahl Parkflächen für Verbrennerfahrzeuge sperre, weil diese mit einer Elektro-Ladesäule ausgestattet seien.“
Mehr Parkplätze für Verbrenner - das kann es doch nicht sein. Wäre es nicht doch besser gewesen gleich mehr E-Säulen aufzustellen um Anreize zu schaffen? Ein Verbrennerparkplatzmangel sehe ich nicht.
Und doch: Ratsmitglied Opgenorth (CDU) "Ihn beschäftige aber die Frage, ob es eine Notwendigkeit bzw. eine Verpflichtung gebe, diese Parkplätze mit einer Photovoltaikanlage zu überbauen?" (Bauordnung NRW s. unten) Dazu Verwaltungsangestellte Frau Casprig: "...dass man diesbezüglich noch keine abschließenden Erkenntnisse habe gewinnen können, dass man verwaltungsseitig aber davon ausgehe, dass bis zur nächsten Sitzungsperiode Januar/Februar 2022 umfassend Auskunft gegeben werden könne. Selbstverständlich werde man prüfen, ob man den Bereich mit Bäumen oder Stauden bepflanzen könne, um ein ansprechendes Bild zu schaffen. Dies hänge aber maßgeblich von der Beschaffenheit des Bodens ab. Es mache keinen Sinn, eine Bepflanzung vorzunehmen, welche dann durch die Eigenarten des Bodens nicht ausreichend ernährt werden könnte. Selbst wenn man eine Überdachung mit Photovoltaik-Anlage realisiere, sei es möglich, dafür geeignete Bäume oder Stauden zu setzen. Stauden seien wesentlich unempfindlicher gegenüber Hitze und in weiten teilen auch insektenfreundlicher. Zudem sei damit eine Verlaubung der Photovoltaik-Module mit dem damit einhergehenden Leistungsverlust der Anlage weitestgehend ausgeschlossen."
Tatsächlich waren im Plan 5 Bäume eingezeichnet. In den folgenden Niederschriften ist darüber nichts zu finden.
Die Park- und Ride-Fläche, 3.000 qm, war vorher teils Brache mit Büschen und Bäumen, quasi ein Biotop und Biotope brauchen wir in Zukunft mehr denn je. Nun eine Betonwüste. Der Boden kann gar nicht so schlecht gewesen sein, wenn vorher doch Bäume und Büsche dort standen.
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen § 8 (2) (Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung)
"Beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes, welcher einem Nicht-Wohngebäude dient, mit mehr als 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren, wenn der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2022 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingeht." Düsseldorf, den 30. Juni 2021
Anmerkung: Änderung der Bauordnung Juni 2021. In der Dezember-Ratssitzung 2021 wurde mitgeteilt: "Für die o. g. Maßnahme existiert neben dem Zuwendungsbescheid auch die notwendige Baugenehmigung, sowie ein bereits abgeschlossener Kaufvertrag mit der Fa. XXXXXXX."
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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