Mikrochip und Registrierung schützen Haustiere auch im Urlaub

 Der vom Tierarzt gesetzte Mikrochip kann mit einem Lesegerät – zum Beispiel in Tierarztpraxen, Tierheimen oder von der Feuerwehr – ausgelesen werden, wenn ein entlaufenes Tier aufgegriffen wird | Foto: PM-Deutscher Tierschutzbund / sabine-muench.de
  • Der vom Tierarzt gesetzte Mikrochip kann mit einem Lesegerät – zum Beispiel in Tierarztpraxen, Tierheimen oder von der Feuerwehr – ausgelesen werden, wenn ein entlaufenes Tier aufgegriffen wird
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Wenn das geliebte Tier am Urlaubsort ausbüxt oder dem Tiersitter zuhause entläuft, ist die Sorge groß. Da niemand vor einem solchen Fall gefeit ist, sollten Tierhalter ihr Tier mit einem Transponder mit Mikrochip kennzeichnen lassen und bei FINDEFIX registrieren. Dazu rät der Deutsche Tierschutzbund.

„Auf dem Mikrochip ist eine 15-stellige Nummer gespeichert", erklärt Daniela Rohs, die das Haustierregister FINDEFIX des Deutschen Tierschutzbundes leitet. „Ist diese Nummer beim Haustierregister samt der aktuellen Kontaktdaten der Besitzer hinterlegt, kann ein entlaufenes Tier, das irgendwo aufgegriffen wird, zugeordnet werden. So sind Tier und Mensch schnell wieder vereint.“ Das gilt auch im Urlaub: Denn FINDEFIX tauscht sich mit anderen Registrierdiensten weltweit aus und ist rund um die Uhr für die Halter sowie die Finder des Tieres erreichbar.

Um die Registrierung müssen sich Tierhalter meist selbst kümmern
Die Prozedur des „Chippens“ beim Tierarzt ist für die Tiere weitgehend schmerzlos. Ein etwa reiskorngroßer Transponder, der den Mikrochip enthält, wird mit einer Kanüle unter die Haut auf der linken Halsseite des Tieres gesetzt. Tierhalter müssen dafür mit Kosten von etwa 55 Euro rechnen. Die anschließende Registrierung bei FINDEFIX ist kostenfrei und u. a. online auf www.findefix.com möglich. Um sie muss sich der Halter selbst kümmern, da die wenigsten Tierärzte die Daten automatisch an ein Haustierregister übermitteln. „Weist der Tierarzt nicht darauf hin, wird der zweite Schritt der Registrierung von den Tierbesitzern dann leider oft vergessen", weiß Rohs. Dabei sei die Kennzeichnung mittels Mikrochip nur in Kombination mit der Kennzeichnung im Haustierregister sinnvoll. „Ist die Chipnummer nicht registriert, ist es schwer bis unmöglich herauszufinden, wo das Tier hingehört.“

Mikrochip ist Pflicht für Reisen ins Ausland
Darf das Tier mit in den Auslandsurlaub reisen, ist die Kennzeichnung mit Mikrochip sogar gesetzlich vorgeschrieben. Innerhalb der EU müssen Hunde, Katzen und Frettchen gechippt sein, um eine Grenze passieren zu dürfen. Außerdem muss der sogenannte EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, den der Tierarzt ausstellt und in dem auch die Chipnummer vermerkt wird. Verpflichtend ist zudem eine gültige Tollwutimpfung. In anderen Ländern kann es weitere Auflagen geben, die es zu beachten gilt. Zu empfehlen ist auch ein Parasitenschutz, um Krankheiten vorzubeugen, vor allem bei Reisen in südliche und südöstliche Länder. Hierzu sollte man sich im Vorfeld beim Tierarzt beraten lassen. Ausführlichere und weitere Tipps für den Urlaub mit Tier gibt der Deutsche Tierschutzbund auf seiner Website www.tierschutzbund.de/urlaub-mit-tieren.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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