Kreis Kleve unterstützt Studierende finanziell

Studentinnen und Studenten aus dem Kreis Kleve können bis Mittwoch, 15. März 2023, Anträge auf ein zinsloses Darlehen durch den Peter-Albers-Studienfonds stellen
Bis Mittwoch, 15. März 2023, können Studierende aus dem Kreis Kleve einen Antrag auf Studienhilfe aus dem Peter-Albers-Studienfonds stellen. Zur Erinnerung an den ersten Landrat hat der Kreis Kleve im Jahre 1957 eine Stiftung, den „Peter-Albers-Studienfonds“, gegründet. Ziel ist es, Studierenden aus dem Kreis Kleve die Finanzierung ihres Studiums durch Gewährung von zinslosen Darlehen zu erleichtern. Bisher wurden rund 485 Studierende mit einem Fördervolumen von ca. 600.000 Euro gefördert.

Die einkommensabhängige Studienhilfe in Höhe von 600 Euro wird für ein Semester beantragt und kann für maximal sechs Semester gewährt werden. Zwei Jahre nach Studienabschluss beginnt die Rückzahlung des Darlehens in jährlichen Raten von 300 Euro. Die Tilgungsbeträge fließen vollständig in das Stiftungsvermögen zurück und werden für erneute Studienhilfen verwendet. Die Verwaltungskosten des Peter-Albers-Studienfonds trägt der Kreis Kleve.

Anträge können Studierende aus dem Kreis Kleve stellen, auch wenn sie an einem auswärtigen Studienort wohnen. Anträge werden an die Kreisverwaltung Kleve, Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve, gesandt. Beizufügen sind ein Lebenslauf, Einkommensunterlagen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin sowie der Unterhaltsverpflichteten, eine Studienbescheinigung für das Antragssemester und Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen.

Für Studierende, die nur vorübergehend im Kreis Kleve wohnen (z.B. für die Zeit eines Studiums), ist eine Förderung nicht vorgesehen.

Antragsstichtag für das Sommersemester 2023 ist der 15. März 2023. Ein Antragsformular finden Interessierte hier. Der Förderantrag ist dort auch als Online-Dienst verfügbar. Weitere Informationen gibt es unter der Rufnummer 02821 85-474 oder -475.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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