Kreis Kleve hebt die Stallpflicht für Geflügel auf

Freilandhaltung im Kreisgebiet wieder möglich
Der Kreis Kleve ermöglicht wieder kreisweit die Freilandhaltung von Geflügel. Das Risiko der Einschleppung des Geflügelpest-Virus durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln in Hausflügelbeständen wurde neu bewertet und die Stallpflicht mit der Allgemeinverfügung zum 11. März 2023 aufgehoben. Seit Mitte Dezember waren die gewerblichen und privaten Bestände an Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänsen im Stall. Ab dem 11. März können die Tiere wieder in die Außengehege gelassen werden.

Zur Früherkennung der Geflügelpest sind Geflügelhalter weiterhin verpflichtet, das Vorliegen einer Infektion mit dem Influenza-Virus durch einen Tierarzt ausschließen zu lassen, falls in einem Gänse- oder Entenbestand über einem Zeitraum von mehr als vier Tagen Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit der Tiere des Bestandes oder eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als fünf Prozent auftreten. In anderen Geflügelbeständen besteht diese Pflicht, wenn innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei Prozent bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auftreten oder es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme kommt. Der Kreis Kleve hat auf seiner Homepage (hier) die Allgemeinverfügung vom 10. März 2023 veröffentlicht.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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