Kreis Kleve: Equal Pay Day 2023 – Die Kunst der gleichen Bezahlung
Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Kleve nehmen das Motto des diesjährigen Equal Pay Days am 07. März „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ zum Anlass, um auf die Geschlechterungerechtigkeit bei der Entlohnung aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren. Exemplarisch wird der Kunst-, Kultur-, und Medienbereich in den Blick genommen.
Gleichstellung zwischen den Geschlechtern, ein schöner Schein? Dieser Eindruck kann leicht entstehen, wenn man sich die Gehälter von Frauen und Männern, die im Kunst- Kultur- und Medienbereich tätig sind, anschaut. Auch im Jahr 2023 ist es leider immer noch so, dass Frauen in diesen Bereichen deutlich weniger verdienen als Männer.
Dieses geschlechtsspezifische Lohngefälle – der so genannte Gender Pay Gap – gibt es nicht nur im Kunst- und Kultursektor, sondern auch in vielen anderen Bereichen.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2022 sprechen hierbei eine eindeutige Sprache. Demnach beträgt das Lohngefälle bei vergleichbarer Qualifikation, Tätigkeit und Erwerbsbiografie (also der so genannte bereinigte Gender Pay Gap) 7 Prozent, der unbereinigte liegt bei 18 Prozent, in Kunst und Kultur liegt er sogar bei 30 Prozent. Von einer Entgeltgerechtigkeit ist diese Branche in Deutschland damit weit entfernt.
Aber woher kommt diese besonders hohe Lohnlücke gerade im Kunst- und Kulturbereich und welche Maßnahmen können hiergegen ergriffen werden?
Diese Geschlechterungerechtigkeit hat verschiedene Ursachen. Tatsache ist, dass der Kunst- und Kulturbetrieb leider immer noch überwiegend männlich dominiert ist. Frauen sind in Führungspositionen selten anzufinden und nach wie vor unterrepräsentiert. Zudem haben Frauen es weitaus schwieriger, sich in der Kunstszene einen Namen zu machen und zu etablieren, weil ihre Werke weniger besprochen und ausgestellt werden. Solistinnen und Stimmführerinnen sind in deutschen Orchestern deutlich unterrepräsentiert. Frauen kommen im Fernsehen seltener als Expertinnen und häufiger im Kontext von Beziehung und Partnerschaft vor. Wenn Frauen neben ihrer beruflichen Tätigkeit auch noch einen Großteil der familiären Fürsorgepflichten übernehmen, erweist sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als eine nahezu unüberwindbare Hürde. Zumal Kinderbetreuungseinrichtungen nicht auf die Arbeitszeiten, die der Kulturbetrieb mit sich bringt, eingestellt sind. Ein Lohngefälle ist damit vorprogrammiert.
Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Kleve appellieren an die politisch Verantwortlichen von Bund, Ländern und Kommunen, die Voraussetzungen für einen geschlechtergerechten Zugang zu individueller und projektbezogener Förderung zu schaffen. Künstlerinnen aus den unterschiedlichsten Bereichen müssen die gleiche Wertschätzung für ihre Kunst erhalten wie die Männer. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen, wie beispielsweise der konsequente Ausbau einer guten Kinderbetreuungsinfrastruktur, zu ergreifen. Kultureinrichtungen, Rundfunkanstalten sowie Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft müssen zur Offenlegung ihrer Gehalts- und Honorarstrukturen verpflichtet werden. Die to-do-Liste ist noch lang und der Weg bis dahin noch beschwerlich. Doch der Weg lohnt sich, um eine Entgeltgerechtigkeit in Deutschland zu erreichen, die gleiche Arbeit auch gleich entlohnt. Und diese Forderung gilt selbstverständlich auch für alle anderen Bereiche der Arbeitswelt.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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