Jobcenter und IHK bieten Erst-Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse an
Viele Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nach Deutschland geflüchtet sind, haben in ihrem Heimatland bereits einen Berufsabschluss erworben. Ihnen kann eine Anerkennung oder Gleichstellung der Berufsqualifikation helfen, eine entsprechende Berufstätigkeit in Deutschland aufzunehmen. Diese Anerkennungsverfahren sind je nach Berufsabschluss sehr unterschiedlich – häufig sind die erforderlichen Übersetzungen und Beglaubigungen kostenpflichtig. Eine erste Orientierung, welche Wege für eine Anerkennung oder Gleichstellung des erworbenen Berufsabschlusses erforderlich sind, bietet die so genannte „Anerkennungsberatung“. Voraussetzung für die Anerkennung einer beruflichen Qualifikation ist, dass eine staatlich anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen wurde und dies durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden kann. Da der Bedarf an Anerkennungsberatungen sehr groß ist, bietet die Abteilung Jobcenter und Migration des Kreises Kleve künftig in Kooperation mit der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve (IHK) entsprechende Beratungen an.
Das Beratungsangebot der Niederrheinischen IHK umfasst die Anerkennung von IHK-Berufen. Dazu gehören etwa die Berufsbilder „Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement“, „Fachinformatiker“, „Industriemechaniker“ oder „Chemielaborant“. Die Beratung durch die Niederrheinische IHK ist kostenlos. Für die spätere Anerkennung der beruflichen Qualifikation entstehen allerdings Kosten. Eine Beratung zu Förderungen ist möglich.
Die nächsten Beratungstermine im Welcome-Center des Kreises Kleve finden am 26. Juni und am 22. August 2024 statt. Die Beratungstermine können auf der Internetseite www.integration.kreis-kleve.de gebucht werden. Dort gibt es weitere Informationen zum Thema „Anerkennungsberatung“.
Bürgergeld-Bericht April
Der aktuelle Bericht des Jobcenters Kreis Kleve zeigt, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld beziehen, im April 2024 auf nunmehr 8.646 gestiegen ist (plus 135 im Vergleich zum Vormonat). Von den 15.983 Betroffenen sind 11.801 erwerbsfähig – bei den verbleibenden 4.182 Personen handelt es sich in der Regel um Kinder. Die Zahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt, die in der Statistik mit einer dreimonatigen Wartezeit erfasst werden, lag im Dezember 2023 bei insgesamt 217. Davon haben 149 Personen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen, weitere 68 einen Minijob. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 2.982 Personen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt – in etwa so viele wie im Vorjahr 2022.
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im März 2024 ein Betrag in Höhe von etwa 12,2 Mio. Euro aufgewendet. Auf den Kreis Kleve und die Kommunen entfielen hiervon rund 1,45 Mio. Euro für die Kosten der Unterkunft. Im Jahr 2024 lagen die finanziellen Aufwendungen bislang (Januar bis März) bei insgesamt etwa 37 Mio. Euro.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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