TÜV-Bewertung AKW Isar 2 und Gundremmingen
Greenpeace legt Rechtsgutachten vor - TÜV Süd unter Verdacht der Befangenheit

Kernkraftwerk Gundremmingen mit den Blöcken B und C | Foto: Verfasser Felix König  GNU Freie Dokumentationslizenz – Wikipedia
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  • Kernkraftwerk Gundremmingen mit den Blöcken B und C
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Greenpeace legt Rechtsgutachten zur TÜV-Bewertung der bayerischen AKW Isar 2 und Gundremmingen vor

Der TÜV Süd steht mit seiner Bewertung der Atomkraftwerke Isar 2 und Gundremmingen für das bayerische Umweltministerium unter dem Verdacht der Befangenheit. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Rechtsgutachten (https://act.gp/3J9VfPJ) der Hamburger Kanzlei Michael Günther im Auftrag von Greenpeace. Die Anwälte werfen der TÜV Süd Industrie Service GmbH eine “schlampig argumentierende Auftragsarbeit” vor, die “nicht als seriöse Bewertung anerkannt werden kann”. Auch ergebe sich der Eindruck, der TÜV würde geltendes Atomrecht außer Acht lassen. Die undatierte Bewertung sei “offenbar für den Einsatz als Waffe in der aktuellen Diskussion um eine Laufzeitverlängerung in der politischen Arena bestimmt” gewesen. “TÜV Süd bescheinigt, was der Auftraggeber wünscht. Unabhängig vom Zustand und ohne Überprüfung der AKW steht für den TÜV das Ergebnis bereits fest”, sagt Heinz Smital, Atomphysiker und Greenpeace-Atomexperte. “Dabei steht TÜV Süd wegen früherer Gutachten heftig in der Kritik. Er hat Projekte begutachtet, die dann gescheitert sind und hunderte Menschenleben forderten.”

Die TÜV-Bewertung war erstmals am 23.6.2022 durch einen Artikel der Süddeutschen Zeitung (SZ) öffentlich geworden. Vor allem der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sowie andere Kabinettsmitglieder verwendeten diese anschließend als Beleg für einen angeblich unbedenklichen und sicheren Weiter- oder Neubetrieb der beiden bayerischen AKW Isar 2 und Gundremmingen. Laut SZ lagerte das am 7. April in Auftrag gegebene Gutachten bereits zwei Monate in den Schubladen des Ministeriums, bevor es veröffentlicht wurde. “Das lässt Rückschlüsse auf eine sehr kurze Bearbeitungsdauer zu und nährt den bereits geäußerten Verdacht, dass hier ein Gefälligkeitsgutachten erstellt worden ist”, so die Anwälte. Die seit Jahren fehlenden Sicherheitsüberprüfungen der beiden AKW widersprächen ersichtlich der Aussage des TÜV Süd, die Anlagen erfüllten die sicherheitstechnischen Anforderungen.

Die Anwälte fordern, TÜV Süd aufgrund einer “klar zu erkennenden Besorgnis der Befangenheit” künftig keine Aufträge mehr für sicherheitstechnische Beurteilungen von Laufzeitverlängerungen zu erteilen. “Die AKW sind ein Sicherheitsrisiko und keine Hilfe bei einem möglichen Gasmangel im kommenden Winter”, so Smital. “Atomkraft ist zu schwerfällig, um Verbrauchsspitzen abzufedern. Wir müssen jetzt voll auf die Energiewende und einen sparsamen Umgang mit Erneuerbaren setzen.”

Die Bundesministerien für Wirtschaft und für Umwelt hatten sich in einer Stellungnahme vom März 2022 gegen einen Weiterbetrieb der drei letzten deutschen AKW Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 ausgesprochen. Eine längere Laufzeit bringe im kommenden Winter keine zusätzlichen Strommengen, stattdessen müssten die AKW umgehend die vorgeschriebene umfangreiche Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Ein Wiederanfahren der bereits stillgelegten AKW bezeichneten sie als “gesetzlich nicht rechtssicher” und daher ausgeschlossen.

Als global agierender Konzern steht TÜV Süd bereits seit Längerem in der Kritik. Wegen des verheerenden Dammbruchs an der brasilianischen Mine Córrego do Feijao im Januar 2019, der mindestens 259 Todesopfer forderte, muss sich TÜV Süd derzeit vor dem Landgericht München verantworten. Er hatte den Damm im Jahr 2018 zweimal begutachtet. Obwohl die Sicherheitsstandards die damals übliche Norm unterschritten, reichten sie den TÜV-Gutachter:innen aus. Weitere lukrative Aufträge des Bergbaukonzerns Vale standen in Aussicht.

Kernkraftwerk Gundremmingen mit den Blöcken B und C | Foto: Verfasser Felix König  GNU Freie Dokumentationslizenz – Wikipedia
Gelände des Kernkraftwerk Isar | Foto: E.ON Kernkraft GmbH  Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported Lizenz.
Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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