Erster Nachweis der Blauzungenkrankheit im Kreis Kleve
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Nach einer zweijährigen Pause ohne Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease, BT) wurde der Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit bei einem einzelnen Schaf im Kreis Kleve nun durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigt. Der betroffene Bestand wurde bereits vorsorglich gesperrt. Die anderen Tiere an diesem Standort zeigen keine Anzeichen für die Erkrankung.
Maßnahmen zum Umgang mit der Blauzungenkrankheit
Betriebe, in denen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit besteht oder in denen eine Infektion nachgewiesen wurde, müssen gesperrt werden und dürfen keine Tiere mehr in andere Betriebe transportieren. Durch den Ausbruch verliert ganz Nordrhein-Westfalen den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Der Viehhandel mit empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen und sonstige Wiederkäuer) aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreie Gebiete sowie in die Niederlande und nach Belgien wird nur noch unter bestimmten Auflagen möglich sein. Hierzu werden derzeit Gespräche geführt, über deren Ergebnis noch informiert wird.
Keine Gefahr der Übertragung auf den Menschen
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht keine Gefahr, Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist ebenfalls darauf hin, dass es keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten gibt, die gegebenenfalls von infizierten Tieren stammen.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dringend, sich bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten zu wenden. Erkrankte Tiere sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit dieses die notwendigen labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen einleiten kann.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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