Die Gemeinde Bedburg-Hau sucht neue Schöffen und Jugendschöffen

Die Gemeinde Bedburg-Hau ist aufgefordert, für die Wahl der Hauptschöffinnen und Hauptschöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen Vorschläge zu unterbreiten. An diesem Ehrenamt interessierte Personen können sich für die kommende Amtszeit vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 bei der Gemeindeverwaltung melden. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Bedburg-Hau wohnen, am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, einen unbescholtenen Lebenswandel führen und nicht in der Justiz beruflich tätig sind.

Interessierte können sich bei der Gemeinde Bedburg-Hau, Ordnungsamt, Telefon 0 28 21 / 660-36 oder 660-68, schriftlich mit einem Bewerbungsbogen für das Amt des Hauptschöffen bzw. Jugendschöffen bis zum 10. März 2023 melden.

Das Bewerbungsformular für die Wahl der Hauptschöffen kann entweder beim Ordnungsamt angefordert werden oder direkt unter https://www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte/ heruntergeladen werden.

Nähere Angaben finden Sie auch im Internet unter https://www.schoeffenwahl.de

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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