Die Gemeinde Bedburg-Hau lässt eine Hundebestandsaufnahme durchführen

Foto: GvM

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Gemeinde Bedburg-Hau eine jährliche Hundesteuer.
Deren ordnungsgemäße Veranlagung setzt jedoch voraus, dass die Hunde durch die Hundehalterinnen und Hundehalter beim Steueramt der Gemeinde angemeldet werden. Da jedoch nicht alle Hundehalter dieser Pflicht zur Anmeldung der Hunde nachkommen, lässt die Gemeinde Bedburg-Hau zur Sicherstellung der Steuergerechtigkeit nunmehr eine Hundebestandsaufnahme durchführen. Hierzu werden alle Haushalte von Mitte Mai bis Ende Juni 2023 durch ein beauftragtes Unternehmen aufgesucht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Unternehmens werden durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Hierzu trägt jeder Mitarbeitende sichtbar eine von der Gemeinde Bedburg-Hau ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen und Häuser nicht betreten. Es werden auch keine Steuern vor Ort erhoben. Die Gemeinde Bedburg-Hau fordert im Vorfeld diejenigen Hundehalterinnen und Hundehalter, deren Hunde bislang nicht zur Hundesteuerveranlagung angemeldet wurden, letztmalig dazu auf, ihre Lieblingstiere schnellstens beim Steueramt anzumelden (Telefon: 02821/660-33).
Werden bei der Bestandsaufnahme nicht versteuerte Hunde festgestellt, müssen die Halterinnen und Halter mit einer rückwirkenden Festsetzung der Steuer und einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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