Bürgergeld: Jobcenter überweist Pauschale für Schulbedarf

Die Finanzierung des Schulbedarfs – ob Bücher, Hefte und Schreibmaterialien oder Taschenrechner, Zirkel und Co. – ist für Eltern, die Bürgergeld beziehen, eine erhebliche Belastung. Damit auch die Kinder aus Bürgergeld-beziehenden Familien am gesamten Schulalltag teilhaben können, überweist der Staat im Rahmen des so genannten „Bildungspakets“ zweimal jährlich einen Pauschalbetrag. Das Jobcenter zahlt aktuell 195 Euro pro Schuljahr – 65 Euro gibt’s zum Start des zweiten Schulhalbjahres Anfang Februar, die verbleibenden 130 Euro werden Anfang August zum Start ins neue Schuljahr überwiesen. Diese zusätzlichen Leistungen werden vom Jobcenter Kreis Kleve automatisch ausgezahlt – eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Im Rahmen des Schulbedarfspakets „Bildung und Teilhabe“ kann darüber hinaus beispielsweise eine Kostenübernahme für die Klassenfahrt, die Schülerbeförderung, das Mittagessen in der Schule oder den Nachhilfeunterricht beantragt werden. Diese Antragstellung erfolgt über die örtlichen Jobcenter im Kreis Kleve oder online über die Internetseite des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de / Suchbegriff: Bürgergeld). Gefördert werden Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Ziel ist die Förderung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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