Urheberrecht: Beuys - ein Urteil mit Folgen?
Wie heute bekannt wurde hat die Witwe von Joseph Beuys einen Rechtsstreit gegen das Museum Schloss Moyland gewonnen. Es ging um Fotos einer Live-Aktion (Margarine Riegeln) 1964. Die Frage stand im Raum, hat der Darstellende Künstler, seine Erben, oder der Fotograf das Urheberrecht? Das Gericht kam zu der Auffassung, dass die Bilder eher als Umgestaltung der Aktionskunst und nicht als freie Bearbeitung zu bewerten sind, da sie nicht weit genug von der Aktion entfernt sind. Somit verbleibt das Urheberrecht beim Künstler bzw. bei seinen Erben.
Dieses Urteil kann weitreichende Folgen haben. So könnte das Urheberrecht, zum Beispiel Fotos von Theateraufführungen, nicht beim Fotografen liegen, sondern bei den Aufführenden.
Ob nun das Museum, bzw. die Moyland-Stiftung, das Land NRW, in Revision geht, werden wir wohl in den nächsten Wochen erfahren.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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