Seltsame Begründung der Staatsanwaltschaft in Berlin

Am 15.3.2013 veröffentliche die „Tageszeitung-TAZ“ in Berlin einen üblen Hetzartikel des türkischen Journalisten Deniz Yücel, in dem u.a. Benedikt XVI .als Hitlerjunge und Papst Franziskus als Juntazögling beleidigt und gegen den christlichen Gauben gehetzt und unser Glaubensbekenntnis als „esoterischer Klimbim“ verächtlich gemacht wird.
Auf unsere Anfrage, was die Staatsanwaltschaft Berlin gegen diese böswillige Beschimpfung zu unternehmen gedenke, erhielten wir am 17.6.2013 u.a. folgende Begründung: „Zureichende Anhaltspunkte für eine Volksverhetzung liegen nicht vor…ebenso wenig ist der Tatbestand einer Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften nach §166 des StGb nicht erfüllt. …. Ein Verspotten oder Lächerlichmachen soll nur dann ausreichen, wenn eine explizit aggressive Tendenz vorliegt. Dies ist hier nicht der Fall. Die Beleidigung einer Mehrheit einzelner Personen kann nur strafbar sein, wenn es sich um eine…abgegrenzte Mehrheit von zahlenmäßiger Überschaubarkeit handelt. Ist der Kreis so groß…nach Millionen zu messen, verliert sich die herabsetzende Äußerung in der Masse und erreicht den Einzelnen nicht mehr."
Aber jeder Einzelne kann es nachlesen. Das verstehe wer kann. Der Argumentation der der Staatsanwaltschaft in Berlin kann ich gemäß dem Wortlaut und Wortsinn der einschlägigen Paragraphen jedenfalls nicht folgen.
Übrigens ist vom Vorsitzenden der Grünen, Cem Özdemir ist kein Wort der Distanzierung oder Bedauerns über diese unglaubliche Entgleisung seines
Landsmannes bekannt geworden.

Autor:

Gudrun Söns aus Bedburg-Hau

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