Bundesgerichtshof urteilt pro Museum Schloss Moyland

Foto: Charly Stoffels

Am 16.5.2013 wurde vor dem Bundesgerichtshof über die Revision der Stiftung Museum Schloss Moyland gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.12.2011 verhandelt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte der Stiftung Museum Schloss Moyland untersagt, insgesamt 18 bislang unveröffentlichte Fotos des Fotografen Manfred Tischer im Museum Schloss Moyland auszustellen. Die streitgegenständlichen Fotos zeigen Joseph Beuys bei der Aktion „Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet“, die im Jahr 1964 live in der ZDF-Sendung „Die Drehscheibe“ ausgestrahlt wurde. Die VG Bild-Kunst, die die Rechte für die Beuys-Erbin Eva Beuys geltend macht, sieht in den ausgestellten 18 Fotos eine unzulässige Bearbeitung der ursprünglichen Aktion von Beuys und verfolgt deshalb ein gerichtliches Ausstellungsverbot.

Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nun aufgehoben. Die genaue Begründung dieser Entscheidung liegt noch nicht vor. Hauptangriffspunkte der Revision der Stiftung Museum Schloss Moyland waren neben dem Fehlen einer tragfähigen Beurteilungsgrundlage, der Mangel an Berechtigung der VG Bild-Kunst zur Geltendmachung von Ansprüchen für die Beuys-Erbin Eva Beuys, die fehlende Bearbeitung der Aktion von Beuys durch die fotografische Dokumentation des Fotografen Manfred Tischer und das ausdrückliche Einverständnis von Beuys mit den Fotografien von Manfred Tischer, den Beuys eigens zu diesem Zweck eingeladen hatte.

Nach langen Jahren juristischer Auseinandersetzungen mit der VG Bild-Kunst und mit der Beuys-Witwe Eva Beuys wurde ein wichtiger Sieg für die Kunst errungen. Mit diesem Urteil ist die Gefahr gebannt, dass Fotografien von dynamischen Kunstwerken nicht mehr ohne Zustimmung des Künstlers oder seiner Erben ausgestellt werden dürfen. Der öffentliche und wissenschaftliche Zugang zu solchen Werken ist damit vorerst gesichert.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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