zwingende Arbeitsbedingungen

Beiträge zum Thema zwingende Arbeitsbedingungen

Politik
Innungszeichen des Malerhandwerks | Foto: BV Farbe
2 Bilder

Mindestlöhne Maler bis 30.04.2013 verlängert

Für das Maler-Lackiererhandwerk gelten nun Mindestlöhne bis zum 30.04.2013. Auf der Grundlage eines Tarifabschlusses hat das Bundesarbeitsministerium die 6. Rechtsverordnung über "zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk" erlassen. Diese tritt zum 01.06.2012 in Kraft. Der Mindestlohn in den östlichen Bundesländern und für "Ungelernte Arbeitnehmer" in westlichen Ländern beträgt dabei unverändert 9,75 €. Der Mindestlohn für "Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)" steigt zum...

  • Düsseldorf
  • 04.06.12
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.