LK-Gemeinschaft
Gartengnome...
Jaaa, jetzt werden sie wieder hervorgeholt... Werden Gartenzwerge, oder besser gesagt sogenannte Frustzwerge - zum Beispiel Zwerge mit „Stinkefinger oder entblößtem Hinterteil, in der Absicht aufgestellt, den Nachbarfrieden evtl. nachhaltig zu stören, so stellt dies eine Ehrverletzung dar und der Nachbar kann die Entfernung der Zwerge verlangen. Bei vielen Zwergenliebhabern von klassischen Gartenzwergen sind Zwerge neuerer Bauart in ungewohnten Posen verpönt. Ebenso wird die Aufnahme von...