Politik
Erlass der Düsseldorfer Landesregierung wird umgesetzt
Zutrittverbote für Krankenhäuser auch in Gladbeck leicht gelockert
Mit Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales NRW vom 20. März 2020 (bei der Stadt Gladbeck am 21. März eingegangen) wurde die Stadt Gladbeck angewiesen, die Betretungsverbote für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen bezüglich der Reiserückkehrer aus den Risikogebieten zu lockern. Der Erlass betrifft Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen und...