Ratgeber
Nach Unwetter: Wälder dürfen nicht betreten werden!
Nach dem Unwetter von Montagabend hat die für den Kreis Mettmann zuständige Forstbehörde, Wald und Holz NRW, ein Betretungsverbot für alle Waldflächen im Kreisgebiet ausgesprochen. Verboten ist auch das Betreten von Forstwirtschaftswegen und Fußwegen. Das Verbot ist gültig bis Freitag, 13. Juni, 24 Uhr. Ausgenommen vom Betretungsverbot sind die Grundeigentümer und mit der Aufarbeitung befasste Personen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.