Zuständigkeit

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Ratgeber

Betreuung für "Aufstocker" ändert sich

Umgangssprachlich als „Aufstocker“ bezeichnete Personen werden ab dem 1. Januar durch die Agentur für Arbeit betreut, wenn es um Fragen rund um die Arbeitsvermittlung geht. Betroffen sind Personen, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld I Leistungen des Jobcenters zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes erhalten. Geht es um Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, Anträge für Bewerbungskostenerstattungen oder Ortsabwesenheiten, ist die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zukünftig zuständig....

  • Dortmund-City
  • 29.12.16
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