Terminpflicht und Wartezeit: Personalengpass in den Zulassungsstellen
Auch in der nächsten Woche gilt: In der Zulassungsstelle in Witten können nur Bürger Fahrzeuge an- und ummelden, die bereits einen Termin vereinbart haben. Dies gilt - abweichend von der üblichen Regelung - auch für Besuche am Vormittag. Abmeldungen sowie Anschriften- und Namensänderungen bleiben ohne Termin möglich. Grund für die Vorgabe ist nach Angaben der Kreisverwaltung ein krankheitsbedingter personeller Engpass in der Zulassungsstelle in Witten. Wenig besser sieht es im Schwelmer...