Ratgeber
Schwimmen in Wetter
Zutritt zum Hallenbad mit 2G plus: Kein Testnachweis für Leute mit Auffrischungsimpfung
Ab heute, 13. Januar, gilt die neue Coronaschutzverordnung NRW. Für das Hallenbad gilt weiterhin, dass ausschließlich Badegäste Zutritt erhalten, die immunisiert sind (geimpft oder genesen) und ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden bzw. PCR-Test max. 48 Stunden zurückliegend) haben. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt. Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine...