Zuchtbeleg

Beiträge zum Thema Zuchtbeleg

Ratgeber
(Symbolfoto: Leopardgecko)
Auch die oft gehaltenen Leopardgeckos müssen zukünftig bei der Unteren Naturschutzbehörde angemeldet werden. Außerdem dürfen sie nur noch mit einem Zuchtbeleg vermarktet werden. | Foto: LK-Archiv Melanie Giese

Stern- und Spaltenschildkröten: Hochgestuft in die Kategorie „streng geschützt“
Schutzkategorien für einige Tierarten verschärft

Bei der 18. Vertragsstaatenkonferenz in Genf (Schweiz) Ende August 2019 wurden die Schutzkategorien für einige Tierarten wieder verschärft. Die besonders geschützten Stern- und Spaltenschildkröten wurden in die Kategorie „streng geschützt“ hochgestuft. EU-Verkaufsbescheinigung Diese Hochstufung sorgt dafür, dass Stern- und Spaltschildkröten seit dem 14. Dezember 2019 nur dann vermarktet werden dürfen, wenn zuvor eine EU-Verkaufsbescheinigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel...

  • Wesel
  • 03.03.20
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