Zoo Duisburg verurteilt

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Zoo Duisburg verurteilt - Angaben zur Delfinhaltung müssen herausgegeben werden - WDSF beantragt Berufung

Das Urteil des Verwaltungsgerichts: Die Beklagte (Anm.: Zoo Duisburg AG) wird verurteilt, der Klägerin (Anm.: Wal- und Delfinschutz-Forum WDSF) vollständige Informationen ‑ soweit diese vorliegen – - für den Zeitraum ab 01.01.2000 bis 31.12.2007 betreffend die tiermedizinischen Tagesberichte einschließlich der Ergebnisse der Blutuntersuchungen, die Revierberichte mit Vorkommnissen und die Akten der Futterberichte betreffend alle heute noch im Delfinarium der Beklagten gehaltenen Delfine, -...

  • Duisburg
  • 18.01.15
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