Schwarzarbeit: Arbeitgeber zu zwei Jahren und 11 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
Durch das Landgericht Bochum, 13. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer, ist ein 48-Jährige aus Dortmund in seiner Funktion als Arbeitgeber wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 46 Fällen, davon in 40 Fällen in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und Betrug, rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Durch umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des...