"Einflussnahme auf politische Willensbildung & Gestaltung der öffentlichen Meinung … erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck"
Bundesfinanzhof sendet verheerendes Signal an Zivilgesellschaft - NGO bedrängt wie in Ungarn oder Brasilien
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, das bestätigende Urteil der ersten Instanz über die Gemeinnützigkeit von Attac aufzuheben und an das Hessische Finanzgericht zurückzuverweisen. In seiner Begründung stellt er fest, dass die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung […] keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt.“ Erkennbar setzt der Bundesfinanzhof (BFH) darin den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als das...