keine Verjährung
Das LSG NRW bestätigt Zinsanspruch nach § 44 SGB I
Eine Verjährung von Eigenverschulden des Jobcenter Märkischer Kreis greift nicht. Demgegenüber steht der Vorwurf des "Betrug durch Unterlassung" gesetzlicher Verzinsungspflichten. Das Jobcenter Märkischer Kreis hat im vorliegenden Fall weit über 500,00 € an geschuldeten Zinsen unterschlagen, die nach erfolgreichem Klageverfahren bereits 2015 hätten ausgekehrt werden müssen. So steht es im Gesetz. VerhandlungAuch in dieser Verhandlung waren wieder vier Prozessbeobachter zugegen, die dem...