Kann der Mindestlohn für Zeitungszusteller überhaupt funktionieren? JA!
Ich selbst habe von irgendeiner Form der Umsetzung noch nichts gehört. Zeitungszusteller haben ab 1. Januar 2015 Anspruch auf mindestens 75 Prozent des Mindestlohns (6,38 Euro), ab 1. Januar 2016 auf 85 Prozent (7,23 Euro) und von 2017 an dann Anspruch auf mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Ich trage in Moers Bereich Stadtmitte seit über 5 Jahren das Wochenmagazin aus, seit einigen Monaten 3 Reviere mit insgesamt rund 1.000 Zeitungen. Die Verteilzeit zu Fuß beträgt etwa 7 Stunden. Bezahlt wird...