Beschluss im Eilverfahren betrifft aber nicht den von ihr unterstützten Kläger
Initiative gegen ZEELINK kritisiert Oberverwaltungsgericht Münster
Die Initiative gegen den Bau der ZEELINK-Gaspipeline legt Wert auf die Feststellung, dass es sich bei dem kürzlichen Scheitern eines Eilverfahrens gegen den Leitungsbau nicht um jenen Kläger handelt, der von ihr unterstützt werde. "Todesgefahr für Tausende" Wie Rainer Rehbein, einer der Sprecher der Initiative, betont, sei es „allerdings enttäuschend, dass der neu gegründete 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster offensichtlich nur aus einem älteren Urteil abgeschrieben hat.“ Auch...