Neues EU-Gesetz: Das gehört in die Altkleidercontainer in Marl
Seit dem 1. Januar 2025 gilt EU-weit eine Getrennthaltungspflicht auf Alttextilien – auch in Marl. Gut erhaltene Textilien sollen vom Restmüll getrennt erfasst und weiterverwendet oder dem Recycling zugeführt werden. Das gilt jedoch nicht für süffige, verschmutze oder mit Öl beschmierte Bekleidung. Der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) klärt auf. In den vergangenen Wochen erreichten dem ZBH Anrufe von beunruhigten Bürgerinnen und Bürgern. Was ist mit alten Kleidungsresten, die am Ende...