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Foto: VZ NRW/adpic

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Das Ende für Amalgam – fast

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was das Verbot ab 2025 für Kosten und Art der Behandlung bedeutet Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat einen Anspruch auf eine Füllung ohne Zuzahlung. Diese Kassenleistung ist die Basistherapie bei Karies, sie besteht im Seitenzahnbereich bisher aus Amalgam. Ab 1. Januar 2025 ändert sich das. Denn dann tritt aus Gründen des Umweltschutzes in der EU ein Amalgam-Verbot in Kraft. Amalgamfüllungen enthalten Quecksilber und dieses giftige Metall soll...

  • Oberhausen
  • 29.10.24
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