Politik
Das Jobcenter Märkischer Kreis und die Informationsfreiheit
Manche Menschen haben sich fast daran gewöhnt, dass sie jedem Behördenmitarbeiter widerspruchslos bis in die intimsten Bereiche hinein Auskunft geben müssen. Beim Jobcenter heißt diese Drohkulisse z.B. „fehlende Mitwirkung“. Dabei wird dieser Begriff häufig überdehnt und die Forderungen gehen oft weit darüber hinaus, was von Gesetzeswegen vielleicht erforderlich wäre. Aus datenschutzrechtlicher Sicht steht das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für ein Prinzip der Datensparsamkeit: § 3a...