Gibt es Narrenfreiheit für Richter? (Teil 6)
"Im Namen des Volkes" - oder Rechtsbrechung auf dem Prüfstand
Meine persönliche BeRICHTERstattung. Die vorsitzende Richterin Sabine Hermanns vom Amtsgericht Dortmund hatte ihre Zuständigkeit hartnäckig behauptet, obwohl die gesetzliche Regelung eigentlich unmissverständlich etwas anderes sagt. Zuständiges GerichtDas anzuwendende Gesetz (OWiG § 68 Abs 1 S 1) lautet: 1) Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat. Der Richter beim Amtsgericht entscheidet allein. Ähnlich...