Wohnungsgesellschaften

Beiträge zum Thema Wohnungsgesellschaften

Ratgeber
Groß ist das Angebot an Geräten, die auch im Rahmen der Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ präsentiert werden. Welches jeweils eingebaut wird, entscheidet in den meisten Fällen der Vermieter. Bis Ende 2016 bleibt ihm in NRW dazu Zeit. | Foto: www.rauchmelder-lebensretter.de

Bis Ende 2016 müssen alle Wohnungen Rauchmelder bekommen

„Rauchmelder retten Leben“, mahnen Experten seit vielen Jahren. Inzwischen ist der Einbau dieser Lebensretter in Neubauten in NRW vorgeschrieben. Für bestehende Wohnungen bleiben den Eigentümern noch anderthalb Jahre Zeit. Zum 1. Januar 2017 aber sollen alle Wohnhäuser nachgerüstet sein. So will es der Gesetzgeber, und er hat es in § 49, Absatz 7 der Landesbauordnung NRW festgelegt. Große Wohnungsgesellschaften, die viele Immobilien auszustatten haben, beginnen derzeit mit der Nachrüstung,...

  • Essen-Nord
  • 07.07.15
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