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Sondernutzungsrecht Eigentumswohnung
WEG-Recht: Sondernutzungsrechte vor dem Verkauf im Grundbuch eintragen lassen
Ein Plätzchen für mich allein ist etwas ganz anderes als eine Bank für alle, das weiß jeder. Wohnungseigentümer können mit ihrem Sondereigentum grundsätzlich nach Belieben verfahren, es also bewohnen, vermieten oder verpachten (§ 13 Abs. 1 WEG). Am gemeinschaftlichen Eigentum steht allen aber nur Mitgebrauchsrecht (§ 13 Abs. 2 WEG) zu. Wer sicher gehen will, dass er die Terrasse vor seiner Wohnung oder den Stellplatz auf dem Gemeinschaftsparkplatz ausschließlich und ganz allein nutzen kann,...